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Interessengemeinschaft für die Erhaltung des ländlichen Raumes im Norden von Huntlosen

 


Versiegelung

Bei einer Gesamtfläche von 6 ha und einer angestrebten GRZ von 0,8 (d.h. 80 %) beabsichtigt man mit der vorgestellten Planung 48.000 m² zu versiegeln. Auch das ist ökologisch unvernünftig und steht den Zielen für unsere Umwelt entgegen. Auch wenn es Maßnahmen zur Milderung dieser Umweltschäden gibt, besser wäre es, diese zu vermeiden, indem man auf bereits vorhandene Gewerbegebiete zurückgreift. Es macht wenig Sinn zu beklagen, dass in der Bundesrepublik täglich 69 Hektar landwirtschaftliche oder natürlich geprägte Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt werden mit der Folge entsprechender Bodenversiegelung, und dann auf der anderen Seite ohne guten Grund, trotz vorhandener geeigneter und verkehrstechnisch besser erschlossener Gewerbefläche eine solche Umwandlung von Ackerland zu genehmigen und die Folgen einer Versiegelung in Kauf zu nehmen. Umdenken findet in der Gemeinde statt!

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