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Interessengemeinschaft für die Erhaltung des ländlichen Raumes im Norden von Huntlosen

 


Druck auf die Gemeinde

Der Firma Kornkraft wurden von der Gemeinde auch Standorte in anderen Ortsteilen der Gemeinde angeboten, doch Kornkraft lehnte ab. Man wolle in Huntlosen bleiben und zudem passten an anderen Standorten die dort vertretenen Gewerbe nicht zum eigenen Betrieb (so der geschäftsführende Gesellschafter am 13. Mai 2019 bei einem Treffen mit Anwohnern der Sannumer Straße). Laut Bürgermeister Schmidtke (am 25.04.19 bei einem Treffen mit Anwohnern) hat Kornkraft gegenüber der Gemeinde geäußert, wenn man in Huntlosen kein geeignetes Gelände zur Verfügung gestellt bekomme, ziehe man auch in Erwägung, einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde zu suchen. Die Botschaft ist klar: Wenn ihr uns keinen Standort in Huntlosen gebt, dann gehen wir in eine andere Gemeinde – und zahlen dort unsere Gewerbesteuer. Natürlich ist in unserem Wirtschaftssystem ein Investor frei in seiner Entscheidung, wo er was investieren will. Doch dieser Versuch, Verwaltung und Politik zur Durchsetzung von Partikularinteressen unter Druck zu setzen, ist ethisch nicht akzeptabel. Dies gilt auch umgekehrt für Verwaltung und Politik: Ein Eingehen auf solche Forderungen wäre einem modernen, demokratischen Staatswesen unwürdig. Deshalb fordern wir von Gemeindeverwaltung und Rat, sich in ihrem Handeln an den Interessen der Bürger und nicht an denen eines einzelnen Investors zu orientieren. Das ist im Übrigen in § 1 Abs. 3 BauGB so verankert, eine Gefälligkeitsplanung ist nicht zulässig.

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