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Interessengemeinschaft für die Erhaltung des ländlichen Raumes im Norden von Huntlosen
Einwendungen
Im Laufe eines Bauleitverfahrens haben Bürger und Träger öffentlicher Belange (z. Bsp. BUND) die Möglichkeit Anregungen oder Einwendung zu den Planungen einzureichen. Dazu gibt der Gesetzgeber den Bürgern und TöBs nur eine Frist von 4 Wochen. Die Gemeinden haben die Planungshoheit und können die Argumente gegeneinander „abwägen“. Leider kommt es hier immer wieder zu einem „Wegwägen“ mit oft unzureichenden Begründungen. Im Folgenden finden Sie unsere eingebrachten Bedenken gegen diese „Planung“.
Unsere Einwendungen:
weitere folgen.